UNESCO-Welterbe
"Grenzen des römischen Reiches"
Im Jahr 1987 wurde der Hadrianswall (Großbritannien) zum Welterbe erklärt. Er ist damit das erste Teilstück der römischen Grenze, das diese Auszeichnung erhielt. Im Juli 2005 beschloss das Welterbe-Komitee der UNESCO die Aufnahme des Obergermanisch-Raetischen Limes in die Liste des Welterbes, 2008 folgte der Antoninuswall (Großbritannien).
Transnationale Welterbestätte
Diese drei Abschitte bilden nun zusammen die ersten Teile eines „transnationalen Welterbes“, das als Nummer 430 unter dem Namen Grenzen des Römischen Reiches / „Frontiers of the Roman Empire“ einmal zwei Dutzend Staaten entlang aller Außengrenzen des ehemaligen Imperium Romanum in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika umfassen soll.
In Deutschland stellt die Deutsche Limeskommission internationale Standards in Pflege und Management von Deutschlands größtem und bekanntestem archäologischen Denkmal sicher.
Touristische Informationen zum Welterbe Limes erhalten sie vom Verein Deutsche Limesstraße.
Das Land Baden-Württemberg unterhält in Aalen das Limesinformationszentrum (LIZ).
Weitere Informationen zum UNESCO-Welterbe Limes:
- (download) Managementplan 2010-2015 .
- (download) Limesentwicklungsplan Baden-Württemberg.